Immobilien Ratgeber

Ein Haus zu erben heißt selten, ein Haus zu wollen, aber immer, eine Frist zu erben.

Eine Immobilie geerbt zu haben ist keine Entscheidung, die Sie getroffen haben, sondern eine Lage, die Sie übernehmen. Was darüber entscheidet, ob Sie ruhig durchkommen, sind die Fristen der ersten Wochen, die Verteilung in einer möglichen Erbengemeinschaft und ein klarer Blick auf die steuerliche Last, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

Modul eins

Was passiert mit Ihnen.

Eine Erbschaft wird selten in dem Moment greifbar, in dem der Anruf kommt. Sie wird greifbar in den Wochen danach, wenn Sie eine Wohnung leeren sollen, in der Sie vielleicht aufgewachsen sind, wenn Sie Briefe lesen, die nicht für Sie geschrieben waren, und wenn die ersten amtlichen Schreiben eintreffen, die alle eine Frist tragen.

In dieser Phase werden Sie zwei Stimmen in sich hören. Die eine möchte ruhig durchatmen und nichts überstürzen. Die andere weiß, dass das Gesetz Ihnen genau diese Ruhe nicht ohne Folgen lässt. Wer sechs Wochen verstreichen lässt, ohne zu prüfen, was geerbt wurde, hat die Erbschaft mit Schulden, Verpflichtungen und allem anderen angenommen. Wer das Finanzamt nicht innerhalb von drei Monaten benachrichtigt, riskiert Säumniszuschläge und im schlimmen Fall den Verdacht der Steuerhinterziehung.

Wenn Sie nicht allein erben, kommt ein weiterer Faktor hinzu. Eine Erbengemeinschaft entscheidet gemeinsam, auch wenn Sie sich nie alle in einem Raum treffen werden. Jede Verfügung über das geerbte Haus braucht die Zustimmung aller. Was hier hilft, ist eine frühe Ordnung der Lage, bevor die Fristen den Rhythmus diktieren.

Modul zwei

Was passiert mit Ihrer Immobilie.

Die geerbte Immobilie gehört Ihnen ab dem Moment des Erbfalls, nicht ab Eintragung im Grundbuch. Das Grundbuch dokumentiert die Eigentumslage, schafft sie aber nicht. Wer im Grundbuch steht, gilt der Bank, dem Finanzamt und dem Mieter gegenüber als verfügungsberechtigt, also lohnt sich die Grundbuchberichtigung nach § 82 GBO früh, weil sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei ist.

Sind Sie nicht allein erbberechtigt, geht die Immobilie an die Erbengemeinschaft als Gesamthand. Sie können einen einzelnen Miteigentumsanteil nicht ohne weiteres verkaufen, weil Miterben ein Vorkaufsrecht haben nach § 2034 BGB. Eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolgt durch Erbteilung, die im Idealfall einvernehmlich verläuft. Bleibt die Einigung aus, droht in letzter Konsequenz die Teilungsversteigerung, die in der Praxis nur selten zu einem fairen Ergebnis führt.

Steuerlich greift das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Persönliche Freibeträge unterscheiden sich nach Verwandtschaftsgrad, der Steuersatz richtet sich nach Steuerklasse und Erwerb. Eine selbstgenutzte Immobilie kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei auf den Ehegatten oder die Kinder übergehen, wenn die Selbstnutzung über zehn Jahre fortgeführt wird. Die genaue Bewertung der Immobilie für Zwecke der Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Bewertungsgesetz und kann von einem realistischen Verkehrswert abweichen.

Der notariell beurkundete Kaufvertrag im späteren Verkauf, falls Sie verkaufen, bleibt unverändert: Der Notar verliest, beurkundet und versendet später die Fälligkeitsmitteilung. Aus dem im Vertrag vereinbarten Kaufpreis werden bestehende Belastungen abgelöst, danach erhalten Sie die Differenz.

Modul drei

Was Sie jetzt tun können.

Drei Schritte tragen die Lebenslage Erbschaft, wenn eine Immobilie im Nachlass ist. Erstens, klären Sie früh, was tatsächlich geerbt wurde. Aktive Konten, offene Kredite, eingetragene Grundschulden, laufende Versicherungen, Mietverträge, Bausparverträge. Erst wenn das Bild steht, entscheiden Sie ruhig, ob Sie annehmen oder ausschlagen wollen. Sechs Wochen sind kürzer, als sie auf dem Papier wirken.

Zweitens, lassen Sie den Wert der Immobilie unabhängig einschätzen. Eine realistische Wertbestimmung ist die Grundlage für drei spätere Fragen: die Erbschaftsteuer, die Auseinandersetzung in der Erbengemeinschaft und der Vergleich zwischen Behalten und Verkauf. Wer mit unterschiedlichen Wertvorstellungen in die Auseinandersetzung geht, verliert Wochen und Vertrauen unter den Miterben.

Drittens, holen Sie sich eine immobilienspezifische Beratung, die nicht Teil eines anwaltlichen Mandats oder einer steuerlichen Vertretung ist. Anwälte und Steuerberater begleiten Sie in ihren Feldern. Ein Ratgeber für die Immobilie schaut nur auf die Immobilie und sortiert die Sachfragen so, dass Sie und gegebenenfalls Ihre Miterben gemeinsam eine Grundlage haben, von der aus weiterverhandelt werden kann. Mehr als zwanzig Jahre in der Immobilienwirtschaft helfen, weil die Wege gut kartiert sind und die Fallen früh sichtbar werden.

Vier Fristen

Vier Fristen, die alles andere bestimmen.

Eine Erbschaft folgt einer Reihenfolge, die das Gesetz vorgibt. Wer die ersten beiden Fristen ruhig nimmt, hat im dritten und vierten Schritt mehr Bewegung. Wer die ersten beiden Fristen verstreichen lässt, verliert Spielraum, den Sie später nicht zurückbekommen.

  1. Phase 01

    Ausschlagung

    Sechs Wochen · § 1944 BGB

    Innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund Ihrer Berufung können Sie die Erbschaft ausschlagen. Sechs Monate gelten nur, wenn der Erblasser zuletzt im Ausland gelebt hat oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten. Die Frist ist nicht verlängerbar, die Form ist die Niederschrift beim Nachlassgericht oder eine notariell beglaubigte Erklärung.

  2. Phase 02

    Anzeige beim Finanzamt

    Drei Monate · § 30 ErbStG

    Den Erwerb müssen Sie binnen drei Monaten nach Kenntnis dem zuständigen Finanzamt schriftlich anzeigen. Die Anzeige ist formfrei, das Finanzamt fordert anschließend die Erbschaftsteuererklärung an. Wird der Nachlass durch Notar oder Gericht bekannt, kann die Anzeigepflicht entfallen, das ändert aber nichts an Ihrer Pflicht, später eine Erklärung einzureichen.

  3. Phase 03

    Erbschein

    Auf Antrag · § 2353 BGB und folgende

    Banken, Grundbuchamt und Versicherungen verlangen meist einen Erbschein als Nachweis der Erbenstellung. Der Antrag wird beim Nachlassgericht gestellt. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, ersetzt das den Erbschein in vielen Fällen. Kosten richten sich nach dem Nachlasswert.

  4. Phase 04

    Grundbuchberichtigung

    Zwei Jahre kostenfrei · § 82 GBO

    Sie sind als Erbe verpflichtet, das Grundbuch berichtigen zu lassen. Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, ist die Berichtigung gebührenfrei. Danach fallen Gebühren nach dem Verkehrswert der Immobilie an. Die Erbengemeinschaft wird als solche eingetragen, einzelne Miterben können nicht ohne Auseinandersetzung verfügen.

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Was wir besprechen

Stand der Fristen, Erbengemeinschaft, realistische Wertbestimmung, mögliche Wege und welcher Schritt für Sie heute der nächste ist.

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Sie gehen mit einer klaren Einschätzung aus dem Gespräch und wissen, welcher Schritt als nächstes sinnvoll ist. Eine Fortsetzung kommt nur, wenn Sie das wünschen.

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